Dissertationen mit Embargo

Hinweise zur Veröffentlichung mit Embargo

Die Option "Dissertation mit Embargo" können Sie wählen, wenn die für Sie geltende Promotionsordnung dies zulässt und urheber- oder patentrechtliche Gründe vorliegen. Es obliegt Ihnen, alle Aspekte, die auf das Ablaufdatum des Embargos einen Einfluss haben können (z.B. Promotionsordnung, Verlagsbedingungen, Patentanmeldung) gegeneinander abzuwägen.

Grundsätzlich gilt:

  • Aus der Promotionsordnung ergibt sich das späteste Ablaufdatum des Embargos.
  • Urheber- oder patentrechtliche Gründe beeinflussen das früheste Ablaufdatum des Embargos.

Prüfen, ob Gründe für eine Publikation mit Embargo vorliegen

Urheberrechliche Gründe können beispielsweise bei kummulativen Dissertationen vorliegen, wenn bereits Bedingungen von Verlagen/Zeitschriften zugestimmt wurde, die keine eigenverantwortliche Zweitveröffentlichung (mehr) zulassen. Informieren Sie sich für welche Versionen Ihres/Ihrer Zeitschriftenartikel und wie lange die vertraglich vereinbarten Einschränkungen gelten. Eine Orientierung über die gängigen Verlagspolitiken zum Thema Zweitveröffentlichung/Self-Archiving liefern z. B. die Datenbank SHERPA/RoMEO (nicht bindend) oder die Plattform How can I Share it? (nicht bindend). Fragen Sie im Zweifel immer bei Ihrem Verlag/Ihrer Zeitschrift nach. Möglicherweise erhalten Sie dort eine schriftliche Genehmigung zur Zweitveröffentlichung.

Patentrechliche Gründe können vorliegen, wenn auf Basis der in Ihrer Dissertation beschriebenen Forschungsergebnisse ein Patent angemeldet werden soll und die Forschungsergebnisse daher erst ab einem gewissen Zeitpunkt öffentlich zugänglich sein dürfen. Sprechen Sie in diesem Fall vor der Setzung des Embargodatums immer mit Ihrer Betreuerin/Ihrem Betreuer und dem Dekanat.

Prüfen, ob die geltende Promotionsordnung eine Publikation mit Embargo erlaubt

Prüfen sie zunächst, ob die für Sie geltende Promotionsordnung eine Publikation mit Embargo erlaubt. In der "Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel" von 2018 heißt es beispielweise:

"Die [...] Dissertation soll [...] innerhalb von einem Jahr nach der Disputation [...] der wissenschaftlichen Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. [...] Ist eine elektronische Veröffentlichung aus urheberrechtlichen oder patentrechtlichen Gründen nicht möglich, soll zunächst die elektronische Veröffentlichung einer Zusammenfassung erfolgen. Nach Ablauf von zwei Jahren soll die gesamte Arbeit veröffentlicht sein."

Beispielberechungen für das Veröffentlichen mit Embargo

Angenommen, es gilt die oben genannte "Promotionsordnung der Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät und Technischen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel" von 2018 und Ihre Disputation war am 01.06.2021, dann müssen Sie Ihre Dissertation regulär spätestens am 01.06.2022 veröffentlichen.

Beispiel 1

Ein Zeitschriftenartikel, der Teil Ihrer Dissertation ist, wurde am 01.03.2019 veröffentlicht und darf zwei Jahre lang nicht zweitveröffentlicht werden.

Diese Frist ist bereits abgelaufen. Eine Veröffentlichung ihrer Dissertation mit Embargo ist nicht notwendig. Sie können Ihre Dissertation sofort veröffentlichen. Bitte beachten Sie dennoch, in welcher Version Sie Ihren bereits veröffentlichten Artikel zweitveröffentlichen dürfen - nicht immer ist die Nutzung des Verlags-PDF zulässig.

Beispiel 2

Ein Zeitschriftenartikel, der Teil Ihrer Dissertation ist, wurde am 01.03.2020 veröffentlicht und darf zwei Jahre lang nicht zweitveröffentlicht werden.

Diese Frist läuft am 01.03.2022 ab. Eine Veröffentlichung ihrer Dissertation mit Embargo ist nicht notwendig. Sie können Ihre Dissertation im Zeitraum 01.03.2022 - 01.06.2022 veröffentlichen. Bitte beachten Sie dennoch, in welcher Version Sie Ihren bereits veröffentlichten Artikel zweitveröffentlichen dürfen - nicht immer ist die Nutzung des Verlags-PDF zulässig.

Eine Veröffentlichung ihrer Dissertation mit Embargo ist jedoch möglich. Sie können das Ablaufdatum des Embargos im Zeitraum 01.03.2022 - 01.06.2023 wählen.

Beispiel 3

Ein Zeitschriftenartikel, der Teil Ihrer Dissertation ist, wurde am 01.03.2021 veröffentlicht und darf zwei Jahre lang nicht zweitveröffentlicht werden.

Diese Frist läuft am 01.03.2023 ab. Eine Veröffentlichung ihrer Dissertation mit Embargo ist notwendig. Sie können das Ablaufdatum des Embargos im Zeitraum 01.03.2023 - 01.06.2023 wählen. Bitte beachten Sie dennoch, in welcher Version Sie Ihren bereits veröffentlichten Artikel zweitveröffentlichen dürfen - nicht immer ist die Nutzung des Verlags-PDF zulässig.

Beispiel 4

Ein Zeitschriftenartikel, der Teil Ihrer Dissertation ist, wurde am 01.03.2021 veröffentlicht und darf drei Jahre lang nicht zweitveröffentlicht werden.

Diese Frist läuft am 01.03.2024 ab. Eine Veröffentlichung ihrer Dissertation (mit oder ohne Embargo) ist nicht möglich. Sie müssen mit dem Prüfungsamt oder dem Verlag eine Fristverlängerung bzw. eine Sonderlösung vereinbaren.

Wenn Ihre Dissertation mehrere Zeitschriftenartikel beinhaltet müssen alle Bedingungen erfüllt sein. Die Embargofrist muss sich an dem Beitrag orientieren, dessen Zweitveröffentlichung als letztes möglich wird.