Häufig gestellte Fragen

Nutzung und Recht

Sie können MACAU als Publikationsplattform nutzen, wenn Sie als Verfasserin oder Verfasser bzw. Herausgeberin oder Herausgeber Mitglied oder Angehörige(r) der Christian-Albrechts-Universität (siehe Grundordnung der CAU) sind. Außerdem steht MACAU allen Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern nahestehender akademischer Einrichtungen offen. Zugleich werden elektronische Werke über die Publikationsplattform veröffentlicht, die einen thematisch-wissenschaftlichen Bezug zur Universität und ihren Einrichtungen aufweisen.

Im Veröffentlichungsvertrag bestätigen Sie als Autorin/Autor bzw. Herausgeberin/Herausgeber erstens, dass sie berechtigt sind, das Werk über den Publikationsserver MACAU öffentlich zugänglich zu machen. Sie attestieren dadurch, dass keine Rechte Dritter (z.B. von anderen Autorinnen und Autoren oder Herausgeberinnen und Herausgebern, von Verlagen sowie von Urherberinnen und Urhebern genutzter Materialien - Bilder o. ä.) der elektronischen Veröffentlichung entgegenstehen. Zweitens räumen Sie der UB im Veröffentlichungsvertrag das Nutzungsrecht

  • zur elektronischen Speicherung und öffentlichen Zugänglichmachung des ihres Werks inklusive der Beschreibungs- oder Metadaten und Abstracts,
  • zur Weitergabe des Werks an Dritte zum Zwecke der Langzeitarchivierung und elektronischen Pflichtabgabe, sowie
  • zur ggf. notwendigen Datenmigration

ein. Das ist für den reibungslosen und rechtssicheren Betrieb des Publikationsservices notwendig. Wichtig ist, dass Sie der UB nur das einfache Nutzungsrecht einräumen. D. h., Ihnen bleibt freigestellt, anderweitig über Ihr Werk zu verfügen (z.B. weitere öffentliche Bereitstellungen), solange damit die der UB eingeräumten Rechte nicht eingeschränkt werden.

Drittens wird im Veröffentlichungsvertrag ausgewiesen, zu welchen Nutzungsbedingungen Ihr Werk veröffentlicht wird.

Der Veröffentlichungsvertrag wird zwischen den Autorinnen und Autoren oder Herausgeberinnen und Herausgebern des betreffenden Werks und der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel, vertreten hier durch die UB, geschlossen. Sind mehrere Autorinnen und Autoren bzw. Herausgeberinnen und Herausgeber an dem Werk beteiligt, ist es möglich, dass der Vertrag stellvertretend von einer/einem aus der Gruppe unterzeichnet wird. Mit der Unterschrift bestätigt die Vertreterin/der Vertreter, dass das Einverständnis aller anderen Beteiligten vorliegt. Nach Erhalt des von unterschriebenen Veröffentlichungsvertrags wird das Dokument von einer Mitarbeiterin/einem Mitarbeiter der UB gegengezeichnet und der/dem im Vertrag genannten Ansprechpartnerin/Ansprechpartner per E-Mail zugestellt.

Da sich die urheberrechtlichen Bedingungen und/oder die Lizenzbestimmungen bei jedem Werk unterscheiden können, ist es nötig, für jede MACAU-Publikationen einen eigenen Veröffentlichungsvertrag abzuschließen.

Sie müssen im Vorfeld der Veröffentlichung bei MACAU klären, ob die betroffenen Urheberinnen und Urheber mit der elektronischen Publikation bei MACAU einverstanden sind. Das kann z.B. durch das Einholen einer schriftlichen Einverständniserklärung geschehen.

Es lohnt sich ggf. aber auch zu schauen, unter welcher Lizenz die genutzten Materialien stehen. Denn manche Urheberinnen und Urheber haben die Nachnutzung Ihrer Werke prinzipiell vorgesehen - ohne Notwendigkeit zur expliziten Nachfrage. Dies ist z.B. bei der Nutzung von Creative-Commons-Lizenzen der Fall, die die Verwendungsbedingungen transparent ausweisen. Aber Achtung: Auch freie Lizenzen entbinden Sie nicht davon, die genutzten Materialien mit einem Hinweis auf die Urheberin/den Urheber zu versehen. Mit der Suchmaschine von Creative Commons finden Sie beispielsweise nicht nur Millionen nachnutzbar lizenzierter Bild-, Audio- und Videodokumente, sondern auch die notwendigen Quellen- und Lizenzangaben.

Ein anderer Weg, Fremdmaterialien ohne expliziten Lizenzvertrag in das eigene wissenschaftliche Werk einzubinden, eröffnet das Zitatrecht. Auch dies erfordert jedoch einen genauen Blick auf die Grenzen und die Angabe detaillierter Quellenangaben. Einen Überblick über das Thema Urheberrecht in der Wissenschaft sind auf der Website des Bundesministeriums für Bildung und Forschung zu finden. Hilfreiche Informationen liefert zudem das Fachportal iRights.info.

Die Möglichkeit zur Zweit- oder Parallelveröffentlichung bei MACAU, z.B. zum Zweck der Selbstarchivierung, hängt erstens davon ab, ob das Werk den formalen Voraussetzungen entspricht, die in den Leitlinien angegeben sind. Zweitens sind im Vorfeld der Veröffentlichung bei MACAU die spezifischen Bedingungen des erstveröffentlichenden Verlags oder Journals zu beachten. Wenn Sie dies nicht bereits beim Abschluss des Veröffentlichungsvertrags getan haben, müssen die Informationen und ggf. die Zweitveröffentlichungsgenehmigung im Nachhinein eingeholt werden. Wenn Ihr Werk in einer periodisch erscheinenden Sammlung veröffentlicht wurde, können Sie eventuell vom sogenannten Zweitveröffentlichungsrecht Gebrauch machen. Präsidium und Senat der CAU empfehlen allen Mitgliedern der Universität, dieses wahrzunehmen. Weitere Informationen zum Thema sowie einige hilfreiche Recherchetools finden Sie auf den Seiten des Open-Access-Infopoints Schleswig-Holstein sowie des Bundesministeriums für Bildung und Forschung.

Dies ist vonseiten der UB problemlos möglich. Der Veröffentlichungsvertrag steht der Zweit- oder Parallelveröffentlichung nicht entgegen, solange damit die der UB eingeräumten Rechte nicht eingeschränkt werden. Allerdings sind ggf. die Rechte Dritter am Werk zu beachten. Zudem empfiehlt die UB hinsichtlich der Zitationsfähigkeit Ihres wissenschaftlichen Werks, etwaige Versionen als solche zu kennzeichnen und möglichst mit eindeutigen, dauerhaften Identifikatoren auszustatten. Zur eindeutigen, dauerhaften Identifizierung werden alle bei MACAU eingestellten Publikationen standardmäßig mit einem Uniform Resource Name (URN) und ggf. mit einem Digital Object Identifier (DOI) ausgestattet. Bitte nutzen Sie diese, um z.B. von Ihrer eigenen Website, von anderen Internetportalen, aus sozialen Netzwerken oder von Ihrer Zweitveröffentlichung auf die MACAU-Ressource zu verweisen. In MACAU werden Ihnen die entsprechenden Links zur Verfügung gestellt.

Im Sinne der Leitlinien zur Förderung von Open Access an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel setzt sich die UB Kiel für die freie Zugänglichkeit, die möglichst große Verbreitung und Nachnutzbarkeit wissenschaftlicher Werke ein. In MACAU stehen zu diesem Zweck die sechs aktuellen Standardlizenzverträge der gemeinnützigen Organisation Creative Commons zur Verfügung. Die CC-Lizenzen sind global anerkannte Instrumente, mit denen Sie selbstbestimmt und auf einfache sowie transparente Weise anzeigen können, wie weit der Nutzungsspielraum Ihrer Publikation reicht. Wenn Sie eine der CC-Lizenzen wählen, darf Ihre Veröffentlichung in jedem Fall geteilt werden. Auch gewährleisten alle Lizenzen, dass Ihre Urheberschaft benannt und respektiert bleibt. Nicht alle Lizenztypen entsprechen jedoch dem Geist einer offenen wissenschaftlichen Publikationskultur und freier kultureller Werke, die neben offenem Zugang und der Verbreitungsmöglichkeit auch die Verwendbarkeit und Veränderbarkeit vorsieht. Dies gilt nur für CC BY und CC BY-SA.

Ob und, wenn ja, welche CC-Lizenz Sie für Ihre Publikation wählen, bleibt Ihnen überlassen und hängt ggf. von verschiedenen Kriterien ab. Voraussetzung zur Veröffentlichung bei MACAU ist eine CC-Lizenz nicht. Allerdings empfiehlt die UB Kiel ausdrücklich die Verwendung - ebenso wie eine stetig zunehmende Zahl von Forschungsfördernden und Institutionen. Wenn Sie Hilfe bei der Auswahl der richtigen CC-Lizenz benötigen, nutzen Sie z.B. den Chooser von Creative Commons. Einen guten Überblick bietet ferner die Tafel 'Know Your Rights' von Creative Commons Australia. Umfassende Informationen zur Nutzung von CC-Lizenzen liefern des Weiteren der Praxisleitfaden von Till Kreutzer sowie Paul Klimpels Broschüre 'Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung »nicht-kommerziell – NC«'.

Der Hinweiskasten informiert Sie darüber, ob das Werk unter einer Creative-Commons-Lizenz steht oder nicht. Durch die Angaben wird für Sie schnell und transparent ersichtlich, welche Möglichkeiten des Gebrauchs des Werkes die Urheberinnen und Urheber den Nutzerinnen und Nutzern des Publikationsservers MACAU einräumen - ggf. eben über das hinaus, was das deutsche Urheberrechtsgesetzt (UrhG) generell vorsieht. Der genaue Vertragstext der CC-Lizenzen mit den Bedingungen ist im Falle ihrer Vergabe verlinkt und per Klick auf das Lizenzsymbol einsehbar. Beachten Sie bitte darüber hinaus, dass bestimmte Bestandteile der Publikation (z.B. Abbildungen) anderweitigen Lizenz- bzw. urherberrechtlichen Bedingungen unterliegen können als im Hinweiskasten angegeben. Dies entsprechenden Materialien sollten in den Werken spezifisch gekennzeichnet sein (z.B. in Bildunterschriften, im Impressum, in Abbildungsverzeichnissen o. ä.).

Form, Formate, Organisation

MACAU ist generell formatoffen und entwicklungsfähig angelegt. Mit Blick auf den Betrieb von MACAU sowie das Ziel der nachhaltigen Vorhaltung werden gängige plattformunabhängige und offene Standardformate bevorzugt (z.B. PDF). Außerdem dürfen auf dem Server gespeicherten Dateien weder passwortgeschützt noch anderweitig nutzungsbeschränkt sein, etwa durch Digital Rights Management-Maßnahmen.

MACAU ist in erster Linie Veröffentlichungsplattform für wissenschaftliche Publikationen. Als formale Orientierung gilt daher, dass die eingestellten Werke einen möglichst in sich geschlossenen Beitrag zur wissenschaftlichen Kommunikation darstellen sollen. Als solche müssen sie zudem den allgemeinen und disziplinspezifischen Prinzipien wissenschaftlicher Arbeit genügen. Bei den Werken kann es sich sowohl um Erst- als auch um Zweitveröffentlichungen z.B. zum Zwecke der Selbstarchivierung von bereits andernorts publizierten Arbeiten handeln. Bei Zweit- oder Parallelveröffentlichungen sind ggf. die spezifischen Bedingungen des erstveröffentlichenden Verlags oder Journals zu beachten.

Alle Werke durchlaufen vor ihrer Veröffentlichung ein formales Reviewverfahren. Die Universitätsbibliothek Kiel behält sich hierbei vor, die Veröffentlichung von Werken abzulehnen, die nicht die notwendigen Voraussetzungen erfüllen, z.B. weil

  • der Nutzerin/dem Nutzer die rechtliche Befugnis zur elektronischen Publikation gemäß des Veröffentlichungsvertrags fehlt
  • es sich bei dem Werk nicht um einen in sich geschlossenen und konsistenten Beitrag zur wissenschaftlichen Kommunikation handelt
  • technisch-organisatorische Aspekte gegen eine Veröffentlichung sprechen.

Der Standard-Prüfprozess umfasst allerdings keine inhaltliche Qualitätskontrolle. Zudem bleibt die Klärung des rechtlichen Rahmens der Veröffentlichung, also der ggf. berührten urheberrechtlichen, prüfungsrechtlichen oder patentrechtlichen Fragen, Aufgabe der Nutzerinnen und Nutzern des Publikationsservers. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter können hier allenfalls informierend unterstützen.

Das MACAU-Team ist darum bemüht, jedes neu hochgeladene und formal einwandfreie Werk schnellstmöglich öffentlich bereitzustellen. Notwendige Rückfragen oder Nachbesserungen können diesen Prozess verzögern. Außerdem setzt jede Veröffentlichung das Vorliegen eines unterzeichneten Veröffentlichungsvertrags voraus.

MACAU ist ein Publikations- und Archivserver. Generell ist keine zeitliche Beschränkung für die Bereitstellung vorgesehen. Die Universitätsbibliothek Kiel ist bestrebt, die Publikationen dauerhaft nutzbar zu erhalten.

Die nachträgliche Entfernung publizierter Werke aus der öffentlichen Sicht- und Nutzbarkeit erfolgt nur aus urheber- oder prüfungsrechtlichen Gründen und auf schriftlichen Antrag an die UB Kiel. Der Prozess ist in Punkt 4 der Leitlinien beschrieben. Bitte beachten Sie ferner, dass auch die nachträgliche Löschung einzelner Bestandteile des Werks aufgrund der Archivfunktion des Publikationsservers sowie der Authentizität und Konsistenz der eingestellten Ressourcen ausgeschlossen ist. Überlegen Sie daher im Vorfeld der Veröffentlichung beispielsweise genau, inwieweit Sie personenbezogene Daten (z.B. Lebensläufe) in ihr Werk integrieren müssen bzw. möchten. Kleinere Korrekturen lassen sich ggf. in den Metadaten Ihres Werkes angeben. Nehmen Sie dazu Kontakt zum MACAU-Team auf. Wenn Sie an Ihrem Werk größere Veränderungen vornehmen möchten, könnten Sie außerdem über eine Neuveröffentlichung nachdenken.

Hierfür gibt es momentan keine Begrenzung.

Metadaten

Durch die Registrierung und Nutzung einer ORCID iD, kurz für Open Researcher and Contributer ID, können Sie als Forschende dazu beitragen, dass Ihnen Ihre Forschungsleistungen global dauerhaft und über verschiedene digitale Systeme (Verlagshomepage, Repositorium usw.) hinweg eindeutig zugeordnet werden können. Das Präsidium empfiehlt allen Wissenschaftler*innen der Universität Kiel, eine ORCID iD zu nutzen. Zur Unterstützung des Non-Profit-Projekts und um zukünftig weitere technische Tools zur Verknüpfung von Daten und Systemen nutzen und anbieten zu können, ist die CAU seit Juli 2021 Mitglied des ORCID DE-Konsortiums.

Während des Peer-Reviews sind mehrere Versionen Ihres Artikels entstanden. Oft darf aber nicht die finale Version auf einem Publikationsserver wie MACAU zweitveröffentlicht werden. Bei der Zweitveröffentlichung eines Zeitschriftenartikels müssen sie daher die Publikationsstufen der auf MACAU eingereichten Datei angeben. Die folgenden Publikationsstufen gibt es dabei:

  • Submitted Version: Version vor dem Peer-Review. Die erste Version, die zur Prüfung bei einer Zeitschrift eingereicht wird. Andere Namen:
    • Preprint
    • Author's manuscript
    • Original manuscript
    • First draft
  • Accepted Version: Version nach dem Peer-Review. Die finale Version mit allen Änderungen, jedoch noch nicht im Verlags-Layout. Andere Namen:
    • Postprint
    • AAM
    • Accepted manuscript
    • Author accepted manuscript
    • Accepted author manuscript
  • Published Version: Version nach dem Peer-Review. Die finale Version mit allen Änderungen und im Verlags-Layout. Andere Namen:
    • Version of record

Bitte geben Sie den Titel der Rezension, die Sie auf MACAU veröffentlichen wollen, nach folgendem Muster an:

Autor*in/Herausgeber*in (Nachname, Vorname): Titel. Ggf. Untertitel des rezensierten Werks. Verlag: Ort, Erscheinungsjahr. Ggf. ISBN