Die Auswirkungen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses an der Universitäts-Frauenklinik Kiel in der Zeit von 1932 bis 1940

Die Auswirkungen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses an der Universitäts-Frauenklinik Kiel in der Zeit von 1932 bis 1940 In der Zeit des Nationalsozialismus wurden im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses (G.z.V.e.N.) schätzungsweise 350.000 bis 400.000 Menschen in Deutschland zwangsweise sterilisiert. Wie viele andere Kliniken Deutschlands, war auch die Universitäts-Frauenklinik Kiel an der Durchführung der Zwangssterilisationen beteiligt. In der Zeit von 1932 bis 1940 erfolgten an der Universitäts-Frauenklinik Kiel 536 Zwangssterilisationen an Mädchen und Frauen. Die betroffenen Frauen kamen überwiegend aus sozial schwachen Schichten, waren ledig und wurden zum größten Teil aufgrund der Diagnose "angeborener Schwachsinn" sterilisiert. An der Durchführung der Zwangssterilisationen waren 16 Ärzte beteiligt, die den Eingriff überwiegend auf operativem Weg vornahmen. Hierbei kam es teilweise nicht nur zu Komplikationen sondern auch zu Todesfällen.

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