Zur Situation der Begutachtung von Sexualstraftätern im strafrechtlichen Erkenntnisverfahren : Eine Untersuchung am Beispiel des Bundeslandes Schleswig-Holstein

Die Arbeit geht den Fragen nach, wie häufig, warum und durch wen Sexualstraftäter im Strafprozess begutachtet werden. Diese Fragen sind relevant, da frühzeitig im Verfahren vorhandene Kenntnisse über Persönlichkeit und Motivstruktur eines Sexualstraftäters, insbesondere die Frage, ob die Tat Ausdruck einer paraphilen Neigung war, wesentliche Bedeutung für die Planung risikomindernder Behandlungsmaßnahmen während des Freiheitsentzugs oder der Bewährung besitzen. Anhand staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsakten aus Sexualstrafverfahren wurde versucht, Merkmale des Angeklagten, der Tat und der Opfer zu finden, in denen sich begutachtete von unbegutachteten Angeklagten unterscheiden. Die Stichprobe umfasste nahezu sämtliche (N=291) im Jahr 2001 zur Anklage gelangten Verfahren wegen Sexualdelinquenz in Schleswig-Holstein. Es zeigte sich, dass nur eine deutliche Minderheit angeklagter Sexualstraftäter begutachtet wurde. Dieser Befund gilt unabhängig von den einzelnen untersuchten Merkmalen.

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