Beeinträchtigung der Sicherheit im Schiffsverkehr durch Alkoholeinfluss

Ziel der Studie war das Zusammenstellen eines umfangreichen Datenmaterials zur Frage der Beeinträchtigung von Teilnehmern am Schiffsverkehr durch Alkoholeinfluss bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von ca. 1,0 ‰ sowie die Erarbeitung von Vorschlägen für einen Grenzwert für die absolute Untüchtigkeit zum Führen eines Wasserfahrzeuges. In einem Schiffssimulator wurde ein Trinkversuch mit 21 Kapitänen unternommen und die nautische Leistung anhand von zwei Fahrten (nüchtern gegen alkoholisiert) mit Hilfe standardisierter Prüfprotokolle bewertet. Keiner der Teilnehmer war nach Alkoholaufnahme mehr in der Lage, das Schiff in angemessener Weise zu steuern und hätte eine erhebliche Gefahr für Mensch, Material und Umwelt bedeutet. Der Alkoholeinfluss wurde bisher von Seeleuten, Freizeitskippern und Juristen unterschätzt. Die Festlegung eines Grenzwertes von 1,1 ‰ BAK für die absolute Fahruntüchtigkeit am Ruder analog der Fahruntüchtigkeit im Straßenverkehr erscheint aus wissenschaftlicher Sicht und im Sinne einer höheren Sicherheit auf dem Wasser zwingend geboten, wobei eine Null-Promille-Regelung die konsequenteste Lösung sein dürfte.

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