Analyse der prognostischen Relevanz der Tumorzelldisseminierung beim kolorektalen Karzinom im Vergleich verschiedener Nachweisverfahren

Im Rahmen dieser Arbeit wurden 268 Patienten mit kolorektalen Karzinomen auf das Vorliegen disseminierter und zirkulierender Tumorzellen in Blut und/oder Knochenmark untersucht. Hierbei wurden zwei etablierte Nachweisverfahren verglichen. Zum einen erfolgte ein immunzytochemischer Nachweis im Knochenmark unter Verwendung des Panzytokeratin Antikörpers A-45B/B3 sowie des Antikörpers Ber-EP4, der gegen EpCAM gerichtet ist. Andererseits wurde ein molekularbiologischer Nachweis epithelialer Zellen durch eine nested CK 20 RT-PCR in cDNA Präparationen aus Blut und Knochenmark durchgeführt. Ziel war es, die prognostische Relevanz der jeweiligen Nachweisverfahren hinsichtlich der Überlebenszeit und des rezidivfreien Überlebens zu ermitteln und einen Vergleich zwischen den beiden Nachweisverfahren durchzuführen. Desweiteren sollte die Frage geklärt werden, ob ein Unterschied zwischen Patienten mit Kolon- oder Sigma-Karzinom, beziehungsweise Rektumkarzinom hinsichtlich der prognostischen Relevanz besteht und ob sich der Nachweis von CK 20 mittels RT-PCR im Blut und im Knochenmark hinsichtlich der prognostischen Relevanz unterscheidet. Durch die Analyse mittels CK 20 RT-PCR wurden in dieser Arbeit in insgesamt 52 % (139 von 268) der Blut- oder Knochenmarkproben Tumorzellen nachgewiesen. Betrachtet man die CK 20 Positivität im Knochenmark allein, so zeigten 38% der Patienten (92 von 242) ein positives Ergebnis. Bei den Blutproben wurden 38,6% (96 von 249) CK 20 positiv getestet. Bei der immunzytochemischen Analyse mit den Antikörpern A45-B/B3 und/oder Ber-EP4 wurden bei insgesamt 24% (63 von 259) der Knochenmarkproben disseminierte Tumorzellen nachgewiesen. Bei Verwendung des Antikörpers Ber-EP4 allein zeigten 21% (20 von 97) der Knochenmarkproben ein positives Ergebnis. Von 250 Patienten, bei denen ein Nachweis durch den Antikörper A45-B/B3 erfolgte, waren 24% (59) positiv. Beim Nachweis disseminierter Tumorzellen im Knochenmark bei Patienten mit Tumorlokalisation im Kolon/Sigma erwies sich sowohl der Nachweis von CK 20 mittels RT-PCR als auch der immunzytochemische Nachweis mit dem Antikörper A45-B/B3 als unabhängiger prognostischer Faktor für das Gesamtüberleben, wobei der immunzytochemische Nachweis ebenfalls ein unabhängiger prognostischer Faktor für das tumorspezifische und rezidivfreie Überleben war. Im Vergleich hatten in dieser Arbeit somit beide Detektionsmethoden prognostischen Wert. Die höhere Detektionsrate bei der CK 20 RT-PCR ist vereinbar mit der höheren Sensitivität dieser Methode. Bei der immunzytochemischen Analyse im Knochenmark mit dem Antikörper Ber-EP4 zeigten sich im Gegensatz dazu keine signifikant verschiedenen Überlebensverläufe der positiv und negativ getesteten Patienten. Dies ist möglicherweise durch eine zu geringe Patientenzahl und hohe Zensierungsraten in der Kaplan-Meier-Analyse bedingt. Hinsichtlich der prognostischen Bedeutung von CTC im Blut von Patienten mit Kolonkarzinom konnte ein statistisch signifikanter Zusammenhang zwischen CK 20 Nachweis mittels RT-PCR und dem tumorspezifischen Überleben festgestellt werden (p=0,045). In der mulitvariaten Analyse konnte der CK 20 Nachweis im Blut jedoch nicht als unabhängiger prognostischer Faktor bestätigt werden. Interessanterweise ergaben sich für Patienten mit Tumorlokalisation im Rektum weder für den immunzytochemischen noch für den molekularbiologischen Nachweis von Tumorzellen statistisch signifikante Zusammenhänge mit dem Überleben. Da in den meisten publizierten Studien Kolon- und Rektumkarzinompatienten gemeinsam betrachtet wurden, unterstreicht dieses Ergebnis die Notwendigkeit der Stratifizierung nach Tumorlokalisation.

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