Vermittlung als ein Mittel zur Streitbeilegung im Völkerrecht

Die Vermittlung besitzt im System der völkerrechtlichen Mittel der friedlichen Streitbeilegung einen wichtigen Stellenwert. Ihre Bedeutung in der Beilegung zwischen- und innerstaatlicher Streitigkeiten wurde 2011 von der UN-Generalversammlung hervorgehoben, die das Ziel verkündete, die Vermittlung in der Zukunft noch auszubauen. Die Resolution 65/283 der UN-Generalversammlung vom 28. Juli 2011 zur Stärkung der Rolle der Vermittlung bei der friedlichen Beilegung von Streitigkeiten, der Prävention und Lösung von Konflikten war der Auslöser nicht nur zur Erarbeitung von UN-Richtlinien für eine wirksamere Vermittlung im Jahr 2012, sondern auch für entsprechende Aktivitäten zahlreicher internationaler Organisationen. Auf die rechtlichen Grundlagen der Vermittlung durch Staaten, internationale Organisationen und Einzelpersonen, die Rechte und Pflichten der Vermittler geht die vorliegende Arbeit ein.

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