Ausschüttungspolitik, Kapitalertragsbesteuerung und Aktionärsvermögen unter der Abgeltungssteuer

Mit der Einführung der Abgeltungsteuer zum 1. Januar 2009 hat sich die Besteuerung von Einkünften aus Kapitalbeteiligungen in Deutschland grundlegend verändert. Dividenden und realisierte Kursgewinne sind heute von Aktionären unabhängig von der Haltedauer und unabhängig vom persönlichen Einkommensteuertarif in voller Höhe mit einem einheitlichen Steuersatz in Höhe von 25% zuzüglich Solidaritätszuschlag zu versteuern. Steuern haben einen erheblichen Einfluss auf den beizumessenden Anteilswert von Aktionären. Aus diesem Grund wird jeder Aktionär steuerliche Aspekte bei der Entscheidung für einen Wertpapierkauf oder -verkauf individuell berücksichtigen. Aber auch auf der Ebene der Unternehmung ist den Entscheidungsträgern bei der Festlegung der Ausschüttungs- und Investitionspolitik angeraten, die Besteuerung von Kapitalzuflüssen bei ihren Anteilseignern zu berücksichtigen. Der erste der in dieser Arbeit vorgelegten Beiträge befasst sich mit der Fragestellung, welche relative Bedeutung Steuern und subjektive Erwartung bei der Entscheidung von Investoren über den Verkauf von Wertpapieren haben. Die beiden nachfolgenden Beiträge befassen sich mit der Ausschüttungspolitik von Unternehmen, insbesondere in welcher Form und in welcher Höhe Unternehmen Ausschüttungen unter der Abgeltungssteuer im Interesse ihrer Aktionäre vornehmen sollten.

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