Das polnische Restrukturierungsgesetz

Seit 01.01.2016 ist das polnische Restrukturierungsgesetz (auf Polnisch: prawo restrukturyzacyjne) in Kraft. Es enthält vier Verfahren zur Vermeidung eines Insolvenzverfahrens, mit deren Hilfe der Unternehmensträger erhalten bleiben soll. Diese Arbeit soll den Zugang zum polnischen Restrukturierungsgesetz in Deutschland erleichtern, indem die im polnischen Restrukturierungsgesetz enthaltenen Verfahren dargestellt und analysiert wurden und bei der Analyse vergleichende Bezüge zur deutschen Insolvenzordnung hergestellt wurden. Besonders anzumerken ist, dass es das polnische Restrukturierungsgesetz schon gab, bevor die Europäische Kommission ihren Richtlinienvorschlag zur Schaffung eines präventiven Restrukturierungsrahmens im November 2016 veröffentlicht hat. Das im polnischen Restrukturierungsgesetz Geregelte kommt den Vorstellungen der Europäischen Kommission sehr nahe. Insoweit hat Polen eine Vorreiterrolle.

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