Leichenverbergung zur mittelbaren Leichenbeseitigung in den Landgerichtsbezirken Flensburg, Kiel und Lübeck im Zeitraum 1991 - 2018

Es wurden 46 Fälle von mittelbarer Leichenbeseitigung aus dem Obduktionsgut der Institute für Rechtsmedizin Kiel und Lübeck der Jahre 1991 bis 2018 untersucht. Die körperliche Über-/Unterlegenheit des Opfers/Täters hat Einfluss auf die gewählte todesursächliche Gewalteinwirkung. Es zeigte sich zumeist eine enge Täter-Opfer-Beziehung. Als häufiges Motiv fanden sich Beziehungsstreitigkeiten, Affären und Ähnliches. Bei den Müttern zeigte sich als häufiges Motiv, dass entweder sie selbst oder der Partner kein (weiteres) Kind wollten. Der Transport des Leichnams erfolgte in etwas mehr als einem Drittel der Fälle mit einem Beförderungsmittel. Die Leichen wurden teilweise vor der Endverbringung zwischengelagert. Hinsichtlich der geografischen Aspekte zeigte sich, dass der überwiegende Teil der Opfer im näheren Tatortbereich abgelegt wurde. Es erfolgte auch ein Verpacken des Leichnams für den Transport ohne postmortale Einwirkung. Lediglich ein Drittel der Opfer war bei Auffindung vollständig bekleidet. Es zeigte sich ein großer Teil an vollständig unbekleideten Leichen. Bei den erwachsenen Opfern handelte es sich, entgegen bisheriger Erkenntnisse, eher um Männer, wohingegen die Täter, wie auch in vorherigen Erhebungen, vorrangig das männliche Geschlecht aufwiesen.

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