Verfahrensbezogene Ablehnungsgründe

Den Ablehnungsgründen, die in diesem Kapitel unter dem Oberbegriff verfahrensbezogene Ablehnungsgründe behandelt werden, ist gemeinsam, dass sie die Entscheidungsprozesse oder Verfahren schützen sollen. Es kann hierbei entweder um Verfahren oder Prozesse bei externen Stellen gehen oder um solche bei der informationspflichtigen Stelle selbst. Diese Gruppe von Ablehnungsgründen greift in aller Regel lediglich zeitlich befristet ein.

The grounds for rejection dealt with in this chapter under the heading of procedural grounds for rejection have in common that they are intended to protect decision-making processes or procedures. They can either concern procedures or processes at external agencies or those at the entity itself that is subject to the information obligation. This group of grounds for rejection generally only applies for a limited period of time.

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