Weitere Ablehnungsgründe

Das Kapitel stellt Aspekte dar, die informationspflichtige Stellen einem Antrag auf Informationszugang neben den »klassischen« Ablehnungsgründen entgegenhalten können. Im Einzelnen handelt es sich dabei um den Einwand, der Antrag sei rechtsmissbräuchlich gestellt worden (A.), der Bearbeitung des Antrags stehe ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entgegen (B.) oder die antragstellende Person verfüge bereits über die Informationen beziehungsweise diese seien allgemein zugänglich (C.).

The chapter presents aspects that bodies obliged to provide information can raise against a request for access to information in addition to the »classic« reasons for refusal. In detail, these are the objection that the request was made in abuse of rights (A.), that the processing of the request would be prevented by a disproportionate administrative burden (B.) or that the person making the request already has the information or that it is generally accessible (C.).

Logo Handbuch Informationsfreiheitsrecht

Rechte

Nutzung und Vervielfältigung:


CC BY-SA 4.0

Bitte beachten Sie, dass einzelne Bestandteile der Publikation anderweitigen Lizenz- bzw. urheberrechtlichen Bedingungen unterliegen können.

Zitieren

Zitierform:
Zitierform konnte nicht geladen werden.