Rückschlüsse auf die Stellung der Psychiatrie in unserer heutigen Gesellschaft anhand von fehlenden Daten hinsichtlich der Zwangsmedikation in Schleswig-Holstein

Nach der Novellierung des Psychisch-Kranken-Gesetzes in Schleswig-Holstein im Jahr 2015 wiesen die richterlich beantragten ärztlichen Zwangsmedikationen im Rahmen der öffentlich-rechtlichen Unterbringung stark divergierende Zahlen auf. Die wenigen Daten, die in einem dreijährigen Untersuchungszeitraum erhoben wurden, ermöglichen keine Aussage über die Wirkung der Gesetzesänderung, allerdings können Rückschlüsse auf die gesellschaftliche Stellung der Psychiatrie gezogen werden. Andere Studien zu Zwangsmaßnahmen kommen zu ähnlichen Schlussfolgerungen. Die historische Entwicklung, die gesellschaftliche Haltung und die geltenden Gesetze sind eng miteinander verknüpft und bedingen sich gegenseitig. Das Handlungsfeld der Psychiatrie bewegt sich zwischen den Polen des freien Willens und der Wiedererlangung der Patientenautonomie. Zudem soll sie den Aufgaben der Sicherheit der öffentlichen Ordnung und der Behandlung und Fürsorge des Patienten gerecht werden, was durch Personalmangel und ökonomischem Effizienzdruck erschwert wird. Die Novellierung des Psychisch-Kranken-Gesetzes in Schleswig-Holstein reiht sich in die historischen Errungenschaften einer erhöhten Selbstbestimmung der Patienten ein. Für das Thema Zwang bestehen weiterhin immenser Forschungsbedarf und verbindliche Dokumentationsstandards analog zum baden-württembergische Zwangsregister, um eine gute Behandlungsqualität insbesondere schwer Erkrankter zu garantieren.

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