Zur Notwendigkeit der Berücksichtigung des Vermögens bei der Beurteilung sozialpolitischer Maßnahmen

Für die Beurteilung von Verteilungswirkungen sozialpolitischer Maßnahmen ist die Kenntnis der sozialen Lage privater Haushalte zwingend erforderlich. Zur Bestimmung der sozialen Lage wird im allgemeinen das Kriterium Einkommen herangezogen. Erstmalig für die Bundesrepublik wird in dieser Analyse zusätzlich das Vermögen in Form von Geld-, Grund-, Gebrauchs- und Rentenvermögen berücksichtigt. Es wird gezeigt, daß ein Einbezug des Vermögens deutliche Verschiebungen sozialer Lagen zur Folge haben kann. Dabei kommt insbesondere dem häufig vernachlässigten Rentenvermögen eine hohe Bedeutung zu. Zur empirschen Untermauerung werden im weiteren Haushaltskonstellationen ermittelt die systematisch gering bzw. hoch mit Vermögen ausgestattet sind. Abgeleitet aus Ansätzen der Theorie der Vermögensbildung wird ein ökonometrisches Modell geschätzt. Grundlage der empirischen Analyse bilden die rund 45.000 bundesdeutschen Haushalte der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe 1988.

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