Tiefseebergbau: Mining Code quo vadis?
Das Internationale Seerechtsübereinkommen (SRÜ) der Vereinten Nationen von 1982, in Kraft seit 1994, nebst seinem Durchführungsübereinkommen regelt den Tiefseebergbau unter der Regie der International Seabed Authority ISA. Sie hat bisher 31 Lizenzen zur Exploration von Lagerstätten vergeben und bereitet nun einen Mining Code für den industriellen Abbau vor. Gegner und Befürworter des Tiefseebergbaus stehen sich unversöhnlich in der Frage gegenüber, ob Rohstoffsicherung oder maximaler Schutz der submarinen Lebensräume Vorrang haben. Der Konflikt eskalierte 2021, als das erste Bergbauunternehmen die “trigger-Klausel” des Seerechts aktivierte und eine kurzfristige Abbaulizenz verlangte. Dieser Bericht gibt eine Übersicht über die vielfältigen Bemühungen der ISA, zuletzt in ihrer Jahrestagung 2022, einerseits den Tiefseebergbau in Gang zu bringen und andererseits die Eingriffe in die Tiefsee zu minimieren. Angesichts aktueller Krisen geht es am Beispiel des Tiefseebergbaus um die konkreten Fragen des globalen Umweltschutzes und der Rohstoffversorgung für nachhaltige neue Technologien und Industrien. Für 2023 sind Weichenstellungen zu erwarten.
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