Suizid mit Schießkugelschreiber – ein Beitrag zur Notwendigkeit der Krematoriumsleichenschau

Es wird der Todesfall eines 74-jährigen Mannes berichtet, bei dem nach Auffindung in der Wohnung bei der ärztlichen Leichenschau eine gastrointestinale Blutung als Todesursache dokumentiert wurde. Die Krematoriumsleichenschau ergab jedoch eine suspekte Verletzung am Kopf. Die gerichtliche Sektion ergab einen mittels eines selbstgebauten Schussapparates suizidal beigebrachten todesursächlichen Kopfsteckschuss. Der Fall betont einmal mehr die Notwendigkeit einer suffizienten ärztlichen Leichenschau.

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