Vergleichende Analyse der Ergebnisse der Spaltlampenfotografie, Histologie, Herpes-Virus-PCR und der klinischen Diagnose von Kornea-Transplantat-Patienten

ZIEL: Eine Infektion mit Herpes-Simplex-Virus (HSV) und Varicella-Zoster-Virus (VZV) führt häufig zu kornealen Komplikationen am Auge, die im Verlauf eine Keratoplastik erforderlich machen können. Normalerweise ist die klinische Diagnose einer Herpesvirus-Infektion am Auge nicht schwierig; liegen aber klinisch atypische Formen vor, so kann die Diagnosestellung erschwert sein. Bis jetzt gibt es keine sicheren Kriterien für die klinische Diagnosestellung einer Herpesvirus-Infektion am Auge. Insbesondere zur Vermeidung einer Keratoplastik und zur Vermeidung einer Abstoßungsreaktion nach einer Hornhauttransplantation sind eine sichere und zuverlässige Diagnose und eine adäquate antivirale Therapie von großer Wichtigkeit. Diese Arbeit untersucht an einem großen Patientenkollektiv (n=764), aufgrund welcher Vorerkrankungen Keratoplastiken notwendig waren, wie häufig dabei spezifische DNA von HSV oder VZV mit der Polymerase-Kettenreaktion (PCR) im Kammerwasser und in der explantierten Hornhaut nachgewiesen werden konnten und wie sich die nachweislich infizierten Fälle klinisch, spaltlampenmikroskopisch, histologisch und immunhistologisch präsentierten. Es wurde beurteilt, wie oft bei Keratitiden eine Beteiligung von Herpesviren vorlagen. Es wurde auch geprüft, ob bei mehrfachen Korneatransplantationen die Häufigkeit eines Nachweises von Herpesvirus-DNA zunimmt. METHODEN: Hornhäute und das während einer Keratoplastik gewonnene Kammerwasser wurden mittels PCR auf das Vorhandensein von HSV- oder VZV-spezifischer DNA untersucht und diese Ergebnisse in Zusammenhang mit dem ophthalmologischen Krankheitsbild dem histologischen Befund und dem Spaltlampenbefund gesetzt. ERGEBNIS: Über 22% der Keratoplastiken wurden am Universitätsklinikum Schleswig-Holstein, Campus Kiel, von 1999 bis 2003 aufgrund einer Infektion der Hornhaut (Keratitis) durchgeführt. Bei 5,1% aller untersuchten Hornhäute (n=764), ließ sich mit der PCR eine Infektion mit HSV im Kammerwasser oder in der Hornhaut nachweisen. Für VZV lag der Nachweis unter 0,2% des Gesamtkollektivs. Bei einer Keratitis war die HSV-PCR aus der explantierten Hornhaut (12%) häufiger positiv als aus dem Kammerwasser (9%). Der Untersucher orientiert sich bei der Einschätzung einer möglichen herpetischen Beteiligung vor allem am Entzündungsgrad gemessen mit der Spaltlampe und am Entzündungsgrad in der Histologie der Hornhaut, die Überprüfung dieser Einschätzung mittels der PCR-Technik zeigt, dass eine geringe Korrelation besteht (Kappa-Index 0,1), wobei die Aussagen zur Sensitivität und der Spezifität der PCR-Methode unsicher sind, da bis jetzt kein Goldstandard der Labordiagnostik für eine Herpesvirus-Infektion der Hornhaut verfügbar ist. Die Beurteilung einer möglichen Infektion des Auges mit Herpesviren ist alleine aus der Beurteilung an der Spaltlampe oder aufgrund der histologischen Entzündungszellinfiltration nicht möglich, die Herpeswahrscheinlichkeit steigt aber mit der Entzündungsintensität an der Spaltlampe und in der Histologie. Insgesamt ist die Klinik einer Herpesvirus-Infektion variabel und der Nachweis von Herpesviren gelingt nicht in allen für Herpesvirus-Infektionen hochverdächtigen Fällen. Mit der Anzahl der Keratoplastiken, die ein Patient erhält, steigt auch die Wahrscheinlichkeit des Nachweises von HSV in den Explantaten. Die Ursache hierfür ist unklar, zum einen kann eine Herpesvirus-Infektion eine Transplantatabstoßungsreaktion triggern, zum anderen wäre eine Übertragung vom Spender zum Empfänger denkbar. Immunhistologisch ergeben sich keine signifikanten Auffälligkeiten bei HSV-PCR-positiv getesteten Patienten im Vergleich mit HSV-PCR-negativ getesteten Patienten. Nicht zuletzt gilt die „Diagnosis ex juvantibus“ bei Ansprechen auf virustatische Therapie immer noch als ein weiteres Kriterium für die Anwesenheit einer Herpesvirus-Infektion.

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