Teilhaberechte an der Gestaltung des öffentlichen Raums durch Denkmäler

Die Erinnerungskultur im öffentlichen Raum wird insbesondere durch Denkmäler geprägt. Der Beitrag untersucht in rechtlicher Hinsicht, ob und inwieweit eine solche Erinnerungskultur auch staatlich bestimmt und geformt werden kann. Die Kulturpflege, verstanden als staatliche  Integrationsaufgabe, ist beschränkt auf eine Angebotsverwaltung, die unter den Geboten der Nicht-Identifikation, mithin Neutralität, der Parität und der Toleranz steht. Bereits verfassungsrechtlich haben sich die staatlichen Akteure auf den Bezugspunkt der freiheitlich demokratischen Grundordnung zu beschränken; eine darüber hinausgehende inhaltliche kulturelle Gestaltung ist ihnen verwehrt. Innerhalb dieser materiell-rechtlichen Vorgaben sind im Rahmen grundgesetzlicher Kompetenzen grundsätzlich die Länder zuständig für den Denkmalschutz und die Denkmalpflege. Eine infolge der verfassungsrechtlich gebotenen Neutralität zwingend erforderliche gesellschaftliche Beteiligung erfolgt in den formalisierten Bahnen des Denkmalrechts.

The culture of remembrance in public areas is particularly formed by historical monuments. This article investigates if and how such a cultural memory can be established by public actors. The public  tasks of culture conservation and culture promotion are constitutionally bound in frames of non-identification, parity and tolerance. Public actors are limited to the course of liberal and democratic fundamental order and are not allowed to set own contentual issues. Within this basic values it is the federated state which is in charge of culture conservation and culture promotion. Because the state is hold to neutrality in this question, a social participation is necessary. Nevertheless this social participation is bound and limited by the rules of memorial law.

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